Hundeschule Canis
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Sachkundenachweis  - „Hundeführerschein“ für Neuhundehalter nach dem Nds. Hundegesetzt § 3

Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)ist seit dem 01.07. 2011 in Kraft. 

Pflichten des Hundehalters: 

  • Kennzeichnungspflicht des Hundes (Transponder/Mikrochip)

  • Haftpflichtversicherung 

  • Sachkundenachweis für Neuhundehalter 

  • Meldung des Hundes beim Niedersächsischen Zentralregister: www.hunderegister-nds.de

  • Meldung bei der Stadt/Gemeinde

Der Sachkundenachweis besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil.

Der theoretische Teil muß vor der Teilnahme an der praktischen Prüfung erfolgreich abgelegt sein.

Silke & Marcus Wolff sind Prüfer für Niedersachsen gemäß § 3 NHundG und Prüfer für Schleswig H​​olstein Gemäß § 4 II HundeG SH zur Abnahme von Sachkundeprüfungen.